Wenn ein Standort im Auftrag des Verbandes ein Böller- oder Salutschießen veranstaltet,
muss er zwingend folgende Meldung ( bis 14 Tage vorher) beim Präsidium vorlegen!
Formular: Meldung Böller-/Salutschießen
Nur dann besteht im Rahmen unserer Versicherung (Allianz) der vorgeschriebene Versicherungsschutz.
Alle Auflagen des Verbandes und Behörden müssen eingehalten werden. Der Veranstalter ist in der Pflicht sich ausreichend zu informieren.